Daraus eine feste Verbindung mit dem Boden herzuleiten, gehe fehl. Auch aus dem im Boden eingelassenen Randstein ergebe sich keine solche. Ein Sandkasten gehöre zu jedem Haus, in welchem Kinder ein und ausgingen, was auch für Wohnhäuser ausserhalb des Baugebiets gelte. Alles andere sei Haarspalterei und widerspreche den Bedürfnissen des tatsächlichen Lebens. Für die Amphore gelte dasselbe wie für den Brunnen. Sie sei zu klein, um den Raum erheblich zu verändern. Nicht alles, was optisch nicht gefalle, sei bewilligungspflichtig. Der Holzunterstand sei weder ortsfest noch immobil.