4. Der gedeckte Sitzplatz mit Fundament, der Sandkasten, der Sitzplatz mit Tisch und Stühlen auf Kiesgrund, der Holzunterstand, die diversen Kieswege mit Einfassungen aus Granitpflastersteinen, der Steingarten mit Kieselweg beim Holzzaun, der Sitzplatz türkis, der Krug, die Feuerstelle, die Terrassierungen mit Stützmauern, der Sitzplatz auf Kiesboden mit Stützmauern und zwei Treppenstufen aus Granitpflastersteinen, die zwei Sitzplätze auf Kiesgrund sowie Treppe aus Kiesgrund mit Granitplatten sind innert einer Frist von 3 Monaten nach Rechtskraft dieses Entscheids zurückzubauen.