1. Der Entwässerung wird zugestimmt. Die Anzahl der Steine bei der Versickerungsfläche ist in untergeordnetem Ausmass zu halten. -3- 2. Im Übrigen wird das Baugesuch abgewiesen. 3. Auf die Beseitigung des Vorplatzes zum Hauseingang, des Brunnens und des Fassadenneuanstrichs wird aus Gründen der Verhältnismässigkeit verzichtet. Sie geniessen keinen Besitzstand.