Schreiben vom 30. April 2018 diesbezüglich zur Einleitung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens und Unterlagenergänzung (durch die Bauherrin) auf. 3. Der Sanierung des Garagenvorplatzes und dem Ersatz des Gartenzauns stimmte die Abteilung für Baubewilligungen mit Teilentscheid vom 11. Februar 2019 unter Auflagen zu. Dieser Teilentscheid (Teilentscheid 1) wurde der Bauherrin mit der Baubewilligung des Gemeinderats B. vom 18. Februar 2019 eröffnet. 4. Hinsichtlich der Entwässerungs- und Gartengestaltungsbauten und -anla- gen und des Fassadenneuanstrichs traf die Abteilung für Baubewilligungen am 11. November 2019 den folgenden Teilentscheid (Teilentscheid 2):