2. Im März 2018 reichte A. bei der Gemeindeverwaltung B. ein Baugesuch für die Sanierung des Garagenvorplatzes und den Ersatz des Gartenzauns ein, das zwecks Prüfung der kantonalen Belange (Zulässigkeit von Bauten ausserhalb der Bauzone) an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, weitergeleitet wurde. Bei dieser Prüfung stellte die Abteilung für Baubewilligungen fest, dass für diverse bereits errichtete Bauten und Anlagen in der Umgebung des Wohnhauses (Entwässerung und Gartengestaltung) sowie einen Fassadenneuanstrich keine kantonale Zustimmung vorlag, und forderte den Gemeinderat B. mit