A. 1. A. ist Eigentümerin der Parzelle Nr. XXX in B., Ortsteil C., die gemäss Bauund Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde B. und dazugehörigem Kulturlandplan vom 15. November 2012/20. Juni 2013 in der Landwirtschaftszone liegt. Ausserdem befindet sich das Grundstück innerhalb des Schutzgebiets des Dekrets zum Schutze der Hallwilerseelandschaft vom 13. Mai 1986 (Hallwilerseeschutzdekret; SAR 787.350) und dort in einer Schutzzone. Darüber hinaus wird es vom Perimeter des im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) verzeichneten Objekts "Hallwilersee" (Nr. 1'303) erfasst.