Stellungnahme zugestellt. Dr. med. K. wurde als sachverständige Person zur Begutachtung bestimmt und es wurde auf den 26. Januar 2021 zu einer delegierten Videoanhörung durch die Verfahrensleiterin vorgeladen. Am 20. Januar 2021 wies Dr. med. F., Leitender Arzt, PDAG, das sinngemässe Wiedererwägungsgesuch des Beschwerdeführers ab. Mit Eingabe vom 21. Januar 2021 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen die Abweisung des Wiedererwägungsgesuchs durch Dr. med. F., Leitender Arzt, PDAG, vom 20. Januar 2021.