Mit Instruktionsverfügung vom 19. Januar 2021 wurde die Eingabe des Beschwerdeführers vom 17. Januar 2021 an den zuständigen Kaderarzt D., Dipl. Arzt, Leitender Arzt, PDAG, zur umgehenden Behandlung als Wiedererwägungsgesuch betreffend seinen Entscheid vom 4. Januar 2021 überwiesen. Überdies wurde in der Instruktionsverfügung die Zusammensetzung des Spruchkörpers bekanntgegeben und im Hinblick auf eine mögliche Beschwerde gegen eine allfällige Abweisung des Wiedererwägungsgesuchs wurden verschiedene Beweisanordnungen getroffen. Insbesondere wurde die Beschwerde der PDAG zur Einreichung eines schriftlichen Berichts sowie der Beiständin des Beschwerdeführers zur freigestellten