Am 15. Januar 2021 wurde dem Beschwerdeführer Clopixol Acutard, 150 mg, i.m. verabreicht. Vorher wurde versucht, dem Beschwerdeführer Temesta i.v. zu verabreichen, wobei gemäss Klinikakten nur wenig verabreicht werden konnte. Mit Eingabe vom 17. Januar 2021 (Eingang: 18. Januar 2021) erhob A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) aufgrund der Zwangsmedikation vom 15. Januar 2021 sinngemäss Beschwerde gegen den Zwangsmedikationsentscheid vom 4. Januar 2021.