III. Bei diesem Ausgang des Verfahrens wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig (§ 31 Abs. 2 VRPG). Ein Anspruch auf Parteikostenersatz besteht nicht (§ 32 Abs. 2 VRPG). - 22 - Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. Das Sistierungsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Von Amtes wegen wird Dispositiv-Ziffer 2 des Entscheids des Regierungsrats vom 7. April 2021 aufgehoben und die Rückbaufrist wie folgt festgesetzt: