Vorakten, act. 3, 6, 11, 12, 21, 27 ["vorher"], 28 ["vorher"]). Mit den Eingriffen des Beschwerdeführers in das Gelände bzw. die Topographie wurden die für diese Landschaft typischen und schützenswerten Terrassen- bzw. Hangkanten geglättet bzw. ausgeebnet und die darunterliegenden Senken bzw. Mulden ausgeglichen. Dies widerspricht dem Schutzzweck der Landschaftsschutzzone diametral. Es besteht deshalb auch aus Gründen des Landschaftsschutzes ein hohes öffentliches Interesse am Rückbau (inkl. - 20 -