Daran ändert auch nichts, dass die Hauptzuströmrichtung des Grundwassers in die Trinkwasserfassung T. von Südosten ist. Durch den Betrieb der Förderpumpen wird das Grundwasser von allen Seiten angezogen. Mit anderen Worten gelangt das Grundwasser vom Südwesten ebenso in die Trinkwasserfassung (Beschwerdeantwortbeilage BVU, S. 3). Hinsichtlich des Gewässerschutzes bestehen somit gewichtige öffentliche Interessen an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Was die Landschaftsschutzzone anbelangt, so legte die kantonalen Fachstelle (BVU, Abteilung Landschaft und Gewässer) dar, dass der landwirtschaftlich genutzte Hang morphologisch durch kleinere Terrassen gegliedert sei.