Es ist unverständlich, wenn der Beschwerdeführer in der Replik behauptet, es sei "nicht ersichtlich" weshalb das BVU, Abteilung für Umwelt, zu Schluss gelange, der C-Horizont käme zum Vorschein (vgl. Replik, S. 10), hat er dies doch selber explizit im Baugesuch festgehalten (Vorakten, act. 35 f.). In den Planunterlagen (Grundriss/Situation, Längsprofile, Querprofile) wurden sodann die Terrainveränderungen aufgezeigt, an einzelnen Stellen weisen sie eine Höhe/Tiefe von bis zu 0.70 m auf (vgl. Vorakten, act.