vgl. auch Vorakten, act. 120). Auch mit Blick auf die Vorgeschichte steht ausser Frage, dass die Terrainveränderungen nicht Ergebnis einer blossen landwirtschaftlichen Bewirtschaftung (Ackerbau) sind, sondern vom Beschwerdeführer gezielt und gewollt vorgenommen wurden, um die künftige Bewirtschaftung zu erleichtern. Dies ergibt sich nicht nur aus den Angaben der Behörden und Fachstellen, welche damals vor Ort waren (vgl. Vorakten, act. 29; Beschwerdeantwort Gemeinderat, S. 2), sondern auch aus den aktenkundigen Fotos (vgl. Vorakten, act. 3 ff, namentlich act. 26 ff.) und den Angaben des Beschwerdeführers im (nachträglichen) "Baugesuch Terrainveränderung" (Vorakten, act.