Selbst wenn sich die Terrainhöhe gesenkt habe, seien dies maximal 20 cm gewesen, was keine grosse Gefährdung des Grundwassers darstelle, da die verbleibende Deckschicht weiterhin die Schutzwirkung des Grundwassers wahrnehmen könne. Schliesslich sei auch zu erwähnen, dass das Grundwasser von südöstlicher Richtung zur Grundwasserfassung T. fliesse, die betroffenen Stellen auf dem Grundstück befänden sich aber in südwestlicher Richtung. Bereits deshalb habe die Bodenveränderung keine negative Auswirkung auf den Grundwasserschutz. Das öffentliche Interesse am Grundwasserschutz sei nicht tangiert (vgl. Beschwerde, S. 18 ff.).