In der Grundwasserschutzzone S2 liegen die Terrainveränderungen am Standort P1 und (praktisch vollständig) auch diejenigen am Standort P2/P3 (vgl. Schutzzonenplan [Anhang 3 zum Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung T., Q., vom {…}]; Gewässerschutzkarte, online abrufbar im Aargauischen Geografischen Informationssystem [AGIS]; Vorakten, act. 32). Sowohl der Standort P1 als auch der Standort P2/P3 liegen gemäss Kulturlandplan in der Landwirtschaftszone, wobei der Standort P2/P3 überdies vollständig und vom Standort P1 etwa die westliche Hälfte in der (die Landwirtschaftszone) überlagernden Landschaftsschutzzone liegen (vgl. angefochtener Entscheid, S. 3;