total ca. 1'461 m2, wobei ein Volumen von ca. 331 m3 verschoben wurde (Vorakten, act. 35). 1.2. Von Interesse sind vorliegend einzig die Terrainveränderungen, welche in der Grundwasserschutzzone S2 liegen. Diejenigen in der Grundwasserschutzzone S3 wurden bereits von den Baubewilligungsbehörden toleriert, d.h. hier wurde auf einen Rückbau verzichtet (zum Streitgegenstand siehe oben Erw. I/2.2). In der Grundwasserschutzzone S2 liegen die Terrainveränderungen am Standort P1 und (praktisch vollständig) auch diejenigen am Standort P2/P3 (vgl. Schutzzonenplan [Anhang 3 zum Schutzzonenreglement für die Grundwasserfassung T., Q., vom {…}];