Anhaltspunkte, wonach gegen den Beschluss des Gemeinderats das Referendum ergriffen wird bzw. worden wäre, bestehen zudem nicht. Abgesehen davon stünde – selbst wenn der Kreditentscheid für das Untersuchungsprogramm positiv ausgefallen wäre – noch lange nicht fest, ob, wann und wo genau eine gemeinsame Grundwasserfassung Realität würde. Zeitlich noch weiter entfernt und inhaltlich völlig unbestimmt wäre zudem, ob die Grundwasserschutzzonen bei der Fassung T. bei einer Inbetriebnahme einer (neuen) Grundwasserfassung aufgehoben würden. Eine Verfahrenssistierung fällt schon aus diesen Gründen ausser Betracht.