4.1.3. Auch das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, verlangt die Abweisung des Sistierungsantrags. Es sei lediglich um die Genehmigung eines Kredits für Voruntersuchungen gegangen und nicht um einen Entscheid für oder gegen eine Grundwasserfassung im Gebiet S.. Ein detailliertes Projekt bestehe noch nicht. Eine Aufhebung der Schutzzone – sollte sie je erfolgen – sei noch in weiter Ferne. Es lägen keine Gründe für eine Sistierung vor (Stellungnahme des BVU, Abteilung für Baubewilligungen, vom 29. November 2021).