Abgesehen davon muss auch einem Laien bekannt sein, dass ein qualitativer Unterschied besteht zwischen einer bewilligten (d.h. legalen) Baute und einer Baute, für welche in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren explizit der Bauabschlag erteilt wurde (welche also illegal ist), auf deren Rückbau aus Verhältnismässigkeitsgründen jedoch verzichtet wurde. Fehl geht schliesslich auch die Argumentation des Beschwerdeführers, wonach sich die Möglichkeit der Anpassung der Rechtsbegehren und der Begründung auch aus den massgebenden Bestimmungen zur Verwaltungsrechtspflege -8-