4. Am 16. August 2021 reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein, mit welcher er an den in der Beschwerde vom 10. Mai 2021 gestellten Rechtsbegehren vollumfänglich festhielt. 5. Mit Duplik vom 30. August 2021 hielt auch der Gemeinderat an seinen in der Beschwerdeantwort gestellten Anträgen fest. 6. Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, hielt mit Duplik vom 31. August 2021 ebenfalls an seinen in der Beschwerdeantwort gestellten Anträgen fest. 7. Am 18. November 2021 reichte der Beschwerdeführer ein Sistierungsgesuch ein.