Hinsichtlich der in der Grundwasserschutzzone S3 liegenden Terrainveränderungen wurde dagegen auf einen Rückbau verzichtet, d.h. die vorgenommenen Veränderungen wurden toleriert. Gestützt auf den kantonalen Teilentscheid wies der Gemeinderat das Baugesuch mit Beschluss vom 16. Dezember 2019 ab, ordnete bezüglich der Terrainveränderungen in der Grundwasserschutzzone S2 den Rückbau (unter Auflagen) an und verzichtete hinsichtlich der Terrainveränderungen in der Gewässerschutzzone S3 auf einen Rückbau. Die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen wurden – soweit sie nicht zurückgezogen worden waren – teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden konnte.