Am 16. Mai 2019 verweigerte das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, die Zustimmung zu den bereits vorgenommenen Terrainveränderungen. Diese könnten nicht bewilligt werden. Bezüglich der in der Grundwasserschutzzone S2 liegenden Terrainveränderungen wurde der Rückbau (unter Auflagen) angeordnet. Hinsichtlich der in der Grundwasserschutzzone S3 liegenden Terrainveränderungen wurde dagegen auf einen Rückbau verzichtet, d.h. die vorgenommenen Veränderungen wurden toleriert.