A. Der Gemeinderat Q. stellte im Oktober 2018 fest, dass A. auf der Parzelle Nr. aaa Terrainveränderungen vorgenommen hatte, weshalb er am 19. Oktober 2019 eine Feststellungs- und Baueinstellungsverfügung erliess und die Bauherrschaft aufforderte, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. A. kam dieser Aufforderung nach und reichte am 25. Januar 2019 ein entsprechendes Baugesuch ein. Diesem lässt sich entnehmen, dass eine Fläche von total ca. 1'461 m2 betroffen ist und ein Volumen von ca. 331 m3 verschoben wurde. In den Plänen wurden die Stellen mit P1 – P4 bezeichnet, wobei es sich bei P2 und P3 um einen zusammenhängenden Standort handle.