10.4. Entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers (vgl. Plädoyer, S. 4) liegt eine fachliche Stellungnahme zum Gewässerraum vor: Entsprechend der Stellungnahme der Abteilung Landschaft und Gewässer lässt sich der Y-Bach wegen seiner grossen Tiefenlage und der inzwischen vorgenommenen Bautätigkeit im Bereich der Eindolung nicht mehr öffnen. Für den Fall von maschinell auszuführenden Sanierungsarbeiten am Dolungsbauwerk sei ein Korridor freizuhalten, so dass ein Zugriff zur Bachleitung jederzeit möglich wäre. Mit der vorliegenden Umsetzung werde der Gewässerraum für Unterhalts- oder allfällige Ausbaumassnahmen freigehalten.