9. 9.1. Der Beschwerdeführer verlangt, dass die privat genutzten Gärten in der Zone OeBA der W2 zugewiesen werden (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 27). 9.2. Das Vorbringen betrifft jene Landfläche auf Parzelle Nr. eee, welche sich zwischen den Liegenschaften V-Weg 4a bzw. 4b (W2) und der Z-Strasse befindet. Sie ist der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen und dient der privaten Gartennutzung. Es besteht eine durchgehende Verbindung zur Zone für öffentliche Bauten.