Es trifft zwar zu, dass der Stadtrat mit einer reichlich pauschalen Begründung am vorgesehen Gewässerraum festhielt (Unmöglichkeit, auf die Ausscheidung des Gewässerraums zu verzichten, und Verweis auf kantonale Vorgaben). Die Gemeindevertreter hatten indes bereits anlässlich der Einigungsverhandlung vom 14. Juni 2018 darauf hingewiesen, dass bei eingedolten Gewässern auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden könne, soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstünden; dies komme aus Sicht der Gemeinde aber nicht in Frage (Protokoll vom 14. Juni 2018 [Verwaltungsbeschwerdebeilage 5]).