Der Stadtrat habe im Bericht und Antrag an den Einwohnerrat vom 12. Dezember 2018 auf die Einwendungsverfahren und die gestützt darauf im ergänzenden Planungsbericht erfolgten Anpassungen hingewiesen. Den Einwohnerrätinnen und Einwohnerräten habe es freigestanden, die Einwendungsentscheide auf der Gemeindeverwaltung zu konsultieren. Die Vorlage sei ordnungsgemäss angekündigt worden. Der Stadtrat habe nicht genauer über die Einwendungsentscheide informieren müssen und selbst wenn, wäre nicht von einem gravierenden Mangel auszugehen (Beschwerdeentscheid, Erw. 3, S. 8).