Anpassungen hinweisen müsse. Aus dem Begriff der "Bekanntgabe" könne nicht abgeleitet werden, dass der Gemeinderat auf jede Einwendung und die darin geltend gemachte Problematik aufmerksam machen müsse. Es genüge, dass in den Einwendungsentscheiden eine Auseinandersetzung damit erfolge und diese vor der Beschlussfassung für die Mitglieder des zuständigen Organs zugänglich seien. Der Stadtrat habe im Bericht und Antrag an den Einwohnerrat vom 12. Dezember 2018 auf die Einwendungsverfahren und die gestützt darauf im ergänzenden Planungsbericht erfolgten Anpassungen hingewiesen.