Letzteres treffe auch aufgrund unterlassener Abklärungen zur Festlegung des Gewässerraums zu. Antizipierte Beweiswürdigungen hätten zu "Fehlleistungen" geführt und "reine Aktenentscheide ohne Rücksprache" hätten eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs und Missverständnisse zur Folge gehabt (Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 13 f.).