4. Der Einwohnerrat Q. beschloss die Revision der Nutzungsplanung am 22. November 2019. Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde der Planbeschluss am 9. Januar 2020 im kantonalen Amtsblatt publiziert. -3- B. 1. Gegen den Planbeschluss erhob A. mit Eingabe vom 6. Februar 2020 Beschwerde beim Regierungsrat, wobei er im Wesentlichen seine in der Einwendung erhobenen Begehren erneuerte. 2. Der Regierungsrat beschloss am 24. März 2021 (Beschwerdeentscheid, RRB Nr. 2021-000338): 1. Die Beschwerde von A. wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.