2. A. ist Eigentümer der Parzelle Nr. ddd, welche eine Fläche von 3'740 m2 aufweist und teilweise bebaut ist. Das Grundstück ist der Wohnzone 2 (W2) zugewiesen und grenzt östlich an die W-Strasse. Entlang dem westlichen unbebauten Bereich verläuft der eingedolte Y-Bach. Südlich grenzt die Parzelle an die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen; im Übrigen ist sie von der W2 umgeben. 3. In seiner Einwendung vom 27. März 2018 beantragte A.: 1. Der Bauzonen- und Kulturlandplan sei so anzupassen, dass von der südlichen Parzellenecke der Liegenschaft Q. ddd ein Erschliessungskorridor zur Z-Strasse von der Zone OeBA-A in die Wohnzone W2 umgezont wird.