Der Beschwerdeführer bezog von Dezember 2005 bis 3. Dezember 2021 insgesamt Fr. 332'475.65 Sozialhilfe (act. 38). Gemäss Auszug aus dem Betreibungsregister des Betreibungsamts X.-Y. erwirkte er vom 13. Januar 2015 bis 23. Dezember 2019 total 49 Betreibungen, hauptsächlich für Forderungen der Krankenkasse und der öffentlichen Hand. Überdies wurden nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen der letzten 20 Jahre im Gesamtbetrag von Fr. 204'159.85 verzeichnet (MI-act. 316 ff.). Demnach ist mit Blick auf die sehr lange Aufenthaltsdauer in wirtschaftlicher Hinsicht von einer klar mangelhaften Integration des Beschwerdeführers in der Schweiz auszugehen.