- Bezug von rund Fr. 44'000.00 Sozialhilfe für eine Einzelperson während eines Zeitraums von weniger als drei Jahren (Urteil des Bundesgerichts 2C_1122/2015 vom 16. Januar 2016, Erw. 4.1); - Fr. 83'000.00 für eine Einzelperson während weniger als vier Jahren (Urteil des Bundesgerichts 2C_173/2017 vom 19. Juni 2017, Erw. 4.2); - rund Fr. 97'000.00 für ein Ehepaar während ca. zwei Jahren (Urteil des Bundesgerichts 2C_642/2019 vom 4. November 2019, Erw. 3.2); - rund Fr. 109'000.00 für ein Ehepaar während mehr als fünf Jahren (Urteil des Bundesgerichts 2C_837/2017 vom 15. Juni 2018, Erw.