3.2.1.4. 3.2.1.4.1. Der Beschwerdeführer brachte vor, er habe die Taten gestanden und ausdrücklich bereut, weshalb das Verfahren im abgekürzten Verfahren habe erledigt werden können. Deshalb könne von einer positiven Legalprognose ausgegangen werden, zumal er sein im letzten Strafverfahren zu Protokoll gegebenes Versprechen, dass er inskünftig nicht mehr gegen den Rechtsstaat verstossen werde, bis heute eingehalten habe (MI-act. 350).