Der Beschwerdeführer arbeitete von Februar bis September 2014 eng mit einem Albaner zusammen, der von Albanien aus dem Betäubungsmittelhandel im grossen Stil nachging. Während sein Komplize albanische Läufer anwarb, in die Schweiz entsandte und hier mit Heroin versorgen liess, bestand die Hauptaufgabe des Beschwerdeführers darin, für diese Läufer Unterkünfte in der Region W. zu organisieren und sie vor Ort zu betreuen. In Absprache mit seinem Komplizen empfing der Beschwerdeführer jeweils die neu angekommenen Läufer, verbrachte sie zu den von ihm angemieteten Unterkünften, von wo aus sie Heroin an einen unbekannten Abnehmerkreis verkauften, beschaffte ihnen falsch registrierte SIM-