3.2.1.3. 3.2.1.3.1. Aus migrationsrechtlicher Sicht sind in einem zweiten Schritt sämtliche weiteren Umstände zu berücksichtigen, die zu einer Erhöhung des öffentlichen Interesses am Widerruf bzw. an der Verweigerung der Bewilligung führen können (siehe vorne Erw. 3.2.1.1).