A. Der Beschwerdeführer wurde am 25. Mai 1975 im heutigen Nordmazedonien geboren und reiste am 1. Februar 1988 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein, worauf ihm eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt wurde (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 4 f., 7). Am 26. Juli 1990 wurde ihm die Niederlassungsbewilligung erteilt (MI-act. 8). Am 13. März 1993 heiratete er in Nordmazedonien eine Landsfrau, welche am 13. Mai 1993 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einreiste und heute im Besitz einer Niederlassungsbewilligung ist (act. 2, 38).