Eingabe Gemeinderat vom 3. Juni 2021; Beschwerdeantwort Beschwerdegegnerin, S. 33). Die Parteikosten des Gemeinderats sind im vorinstanzlichen Verfahren deshalb – analog zu den Parteikosten der Beschwerdegegner – um einen Viertel zu kürzen und auf Fr. 3'000.00 festzusetzen (vgl. angefochtener Entscheid, S. 16). Dispositiv-Ziffer 3 des angefochtenen Entscheids ist entsprechend anzupassen.