Weil voluminöse und schwere Modellflugzeuge nicht über eine grössere Distanz ohne Motorfahrzeug zum Modellflugplatz transportiert werden können, ist aber – wie die Vorinstanz richtig darlegte – zu tolerieren, dass auf bestehenden Wegen zum Flugplatzareal gefahren wird, um dort das Material auszuladen und das Fahrzeug anschliessend wegzustellen. Ebenfalls nicht zu beanstanden ist, wenn akzeptiert wird, dass das erste den Modellflugplatz erreichende Vereinsmitglied nach dem Ausladen des Materials sein Fahrzeug nicht umgehend wegstellt, sondern die Ankunft eines zweiten Vereinsmitglieds abwartet, bis es sein Fahrzeug wegstellt.