Gemäss Baubewilligung ist möglichst auf befestigten Flächen zu parkieren (z.B. bestehende Stichstrassen und auf den Bohrfeldern). In den Planunterlagen wird südlich neben der Piste auf der gepachteten Wiese ausserdem ein Parkbereich für 14 Fahrzeuge aufgezeigt (kommunale Akten, Beilage 6.4), wobei die Wiese zu schonen bzw. nur bei schönem und trockenem Wetter benutzt werden darf (vgl. angefochtener Entscheid, S. 9; Vorakten, act. 531, 532 und 535; kommunale Akten, Beilagen 18 und 20; Flugplatzreglement, S. 12 ff.).