Von den Modellflugpiloten werde erwartet, dass sie ihre Fahrzeuge möglichst auf bestehenden Abstellflächen parkierten und von dort aus die Start- und Landebahn zu Fuss aufsuchten. Toleriert werde aber, dass auf bestehenden Wegen zum Flugplatzareal gefahren werde, um dort die Flugzeugmodelle, Fernsteuerungen und weitere Utensilien auszuladen und das Fahrzeug anschliessend wegzustellen (angefochtener Entscheid, S. 8). - 33 -