Angestrebt worden sei insbesondere auch eine Reduktion des Landverbrauchs für die Parkplatzerstellung (vgl. § 56 Abs. 2 und 3 BauG). Das bereits im Baugebiet zu beachtende Interesse, dass Parkfelder möglichst wenig Land beanspruchten, sei ausserhalb der Bauzonen noch verstärkt zu beachten, solle doch nach den Planungsgrundsätzen des RPG die Landschaft möglichst geschont, insbesondere naturnah und als Kulturland für die Landwirtschaft erhalten werden (Art. 3 Abs. 2 RPG).