Aufgrund der gemäss Flugplatzreglement einzuhaltenden Mindestabstände sei das Risiko, von einem ausser Kontrolle geratenen oder abstürzenden Modellflugzeug getroffen zu werden, äusserst gering und kürzere Flugbetriebszeiten würden dieses bereits geringe Unfallrisiko nicht mehr relevant zusätzlich senken. Wie der Gemeinderat zutreffend ausgeführt habe, gehe es letztlich um den im Ermessen der Behörden liegenden Ausgleich zwischen verschiedenen Interessengruppen, die ihre Freizeit im Gebiet "Langacher" möglichst ungestört verbringen möchten. Keine dieser Interessengruppen habe ein Vorrecht auf eine exklusive Nutzung oder Aufrechterhaltung der bisherigen Verhältnisse.