Zu beachten sei dabei zunächst, dass die Landwirte bei ihrer Arbeit auf den Feldern durch den Modellflugbetrieb nicht relevant beeinträchtigt würden, Auch die Existenz der Pensionspferdebetriebe werde nicht in Frage gestellt, wenn die Pensionäre an durchschnittlich rund 67 Tagen pro Jahr oder rund 18 % aller Tage des Jahres in den Ausrittmöglichkeiten etwas eingeschränkt seien. Aufgrund der gemäss Flugplatzreglement einzuhaltenden Mindestabstände sei das Risiko, von einem ausser Kontrolle geratenen oder abstürzenden Modellflugzeug getroffen zu werden, äusserst gering und kürzere Flugbetriebszeiten würden dieses bereits geringe Unfallrisiko nicht mehr relevant zusätzlich senken.