Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) noch weitergehenden zeitlichen Beschränkungen zu unterwerfen. Umso mehr wenn man vor Augen hält, dass rund 80 % aller Flugbewegungen ohne Antrieb oder mit Elektromotoren – welche im Vergleich zu den lärmintensiven Verbrennungsmotoren deutlich leiser sind – durchgeführt werden und im Gebiet "Langacher" aufgrund der Autobahn bereits eine markante Lärmvorbelastung besteht.