Für den Betrieb von Modellflugzeugen ohne Antrieb und für solche mit Elektroantrieb sehe das in der Baubewilligung zum integrierenden Bestandteil und somit verbindlich erklärte Flugplatzreglement also keine zeitlichen Beschränkungen vor. Diese ergäben sich jedoch aus dem Umstand, dass nur bei genügend Tageslicht und geeigneter (einigermassen trockener und windstiller) Witterung geflogen werden könne; ein Flugbetrieb mit Modellen ohne Verbrennungsmotor sei also an durchschnittlich 67 Tagen pro Jahr nach Sonnenaufgang bis zum Eintritt der Dämmerung möglich.