Dabei sei er aufgrund der Ausführungen der Modellfluggruppe K. davon ausgegangen, dass 80 % aller Flugbewegungen mit Elektroflugzeugen durchgeführt würden, welche unter Berücksichtigung von historischen Wetterdaten an durchschnittlich 67 witterungsmässig geeigneten Flugtagen genutzt werden könnten. Für den Betrieb von Modellflugzeugen ohne Antrieb und für solche mit Elektroantrieb sehe das in der Baubewilligung zum integrierenden Bestandteil und somit verbindlich erklärte Flugplatzreglement also keine zeitlichen Beschränkungen vor.