habe: Hinsichtlich der im Vergleich zu Elektromotoren lärmintensiven Verbrennungsmotoren habe sich der Gemeinderat in der Baubewilligung an die im regionalen Polizeireglement für lärmintensive Arbeiten eingeschränkten Zeiten angelehnt. Dementsprechend habe er für Modelle mit Verbrennungsmotor ein Flugverbot von 12:00 bis 13:00 Uhr und von 19:00 bis 07:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen festgelegt.