Dem kann beigepflichtet werden. Hinzu kommt, dass nicht nur bezüglich der Reiter, sondern bezüglich aller Personen, welche das Flugplatzareal durchqueren bzw. sich darin aufhalten (z.B. aufgrund beruflicher Arbeiten der Landwirtschaft), im Flugplatzreglement Verhaltensregeln und Sicherheitsabstände definiert sind, welche die Modellflugpiloten zu beachten haben. Namentlich ist auch vorgesehen, dass der fliegende Modellflugpilot von den übrigen Personen auf Platz über herannahende Personen etc. informiert wird (vgl. Flugplatzreglement, S. 12; siehe auch Erw. 3.2.5.4).